Deponienachsorge Begriff
Definition
Zeitraum nach der endgültigen Stilllegung einer Deponie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde nach Par. 36 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes den Abschluss der Nachsorge feststellt.(1)
Alternative Benennungen
        de
        
          
      
    - Nachsorge von Deponien
 - Nachsorge von Abfalldeponien