Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://sns.uba.de des Umweltbundesamtes.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen
des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage
von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung mithilfe
einer automatisierten Barrierefreiheitsprüfung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten
Anforderungen größtenteils vereinbar. Eine Umsetzung gemäß WCAG 2.0. ist bis auf einen zu geringen Farbkontrast erfolgt.
Die Anpassung an die Farbgestaltung der offiziellen Webseiten des Umweltbundesamtes ist in Planung. Erläuterungen in
Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind auf der Website nicht vorhanden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 30.09.2024 zuletzt aktualisiert.

Stichtag für die verpflichtende Veröffentlichung der Erklärung ist der 23.09.2020, da die Website vor dem 23.09.2018
veröffentlicht wurde.

Barrieren melden und Kontakt

Wir bemühen uns, unsere Website für alle Interessierten zugänglich zu gestalten. Sollten Sie trotzdem eine Barriere
feststellen, melden Sie uns diese gerne. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an barbara.fock@uba.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie
sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum
Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche
Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet
werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in
Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de und
in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.