Röntgenverordnung Begriff
Alternative Benennungen
de
- RöV
en
- X-ray Ordinance
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Definition
Die Röntgenverordnung (RöV) regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Röntgenverordnung erfasst des weiteren auch technische Einrichtungen, in denen durch die Beschleunigung von Elektronen als Nebeneffekt Röntgenstrahlung erzeugt wird (Störstrahler).(1)