Bundeswaldinventur Begriff
German National Forest Inventory (engl.)
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Definition
Durch das Bundeswaldgesetz vorgeschriebene forstliche Großrauminventur, die die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland alle zehn Jahre erfasst.