Geräuschkontingentierung Begriff
Definition
Die Geräuschkontingentierung erfolgt nach der DIN 45691. Sie regelt die Zulässigkeit gewerblich bedingter
Geräuschentwicklungen flächenbezogen zum Schutz der Nachbarschaft vor überhöhten Lärmimmissionen.
Alternative Benennungen
        de
        
          
      
      - Lärmkontingentierung
 - Lärmkontingent
 - Geräuschkontingent
 - Schallemissionskontingent
 
        en
        
          
      
    - noise allotment