Informationsfreiheit Begriff
Definition
wesentliches Grundrecht, resultiert aus Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Jedermann hat nach den Vorgaben der Verfassung das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Alternative Benennungen
        de
        
          
      
      - Informationsrecht
 - Informationszugangsfreiheit
 - Informationstransparenz
 - Zugang zu staatlichen Informationen
 - Zugang zu Informationen
 - Frei verfügbare Information
 
        en
        
          
      
    - access to information
 - freedom of information