Rechtsnachfolge Begriff
Alternative Benennungen
en
- assignment
- legal succession
Oberbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Definition
bedeutet, dass subjektive Rechte von einem Rechtsträger auf einen anderen übergehen, z. B. durch Übertragung des Eigentums an einer Sache (Übereignung), Abtretung, Erbfolge usw. (http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsnachfolge/rechtsnachfolge.htm)