Alternative Benennungen

en
  • assignment
  • legal succession

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen

Definition

bedeutet, dass subjektive Rechte von einem Rechtsträger auf einen anderen übergehen, z. B. durch Übertragung des Eigentums an einer Sache (Übereignung), Abtretung, Erbfolge usw. (http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsnachfolge/rechtsnachfolge.htm)