Betäubungsmittel Begriff
Definition
Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die in Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgelistet sind, als Betäubungsmittel bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb, wofür eine Erlaubnis nach § 3 BtMG notwendig ist, sind in diesem Gesetz geregelt. (Wikipedia: Betäubungsmittel, abgerufen am 19.02.2021)
Alternative Benennungen
        de
        
          
      
      - Allgemeinanästhetikum
 - Narkosemittel
 - Anästhetikum
 - Narkotikum
 
        en
        
          
      
    - narcotic
 - anaesthetic
 - narcotic agent
 - narcotic substance
 - narcotic drug