Kerntechnische Anlage Begriff
Definition
a) ortsfeste Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 Absatz 1, b) Aufbewahrungen von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 3, c) Zwischenlagerungen für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerungen direkt mit der jeweiligen kerntechnischen Anlage im Sinne des Buchstaben a oder b in Zusammenhang stehen und sich auf dem Gelände der Anlagen befinden. (Atomgesetz (AtG), § 2 Nr. 3a)
Alternative Benennungen
        de
        
          
      
      - Kernanlage
 - Atomanlage
 - Kernkraftanlage
 - Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen
 - Kernbrennstoffanlage
 - Kerntechnische Einrichtung
 - Anlage der Kernbrennstoffversorgung
 - Anlage der nuklearen Entsorgung
 - Nuklearanlage
 
        en
        
          
      
    - nuclear facility
 - nuclear engineering plant
 - nuclear plant
 - nuclear installation