Definition

In den Regionen mit Braunkohlengebieten wird für jeden Tagebau ein Braunkohlenplan – für stillzulegende oder stillgelegte Tagebaue als Sanierungsrahmenplan – aufgestellt. Die Braunkohlenpläne sollen insbesondere Angaben zu Grenzen des Abbaus und der Grundwasserbeeinflussung, Oberflächengestaltung, Wiedernutzbarmachung und Landschaftsentwicklung enthalten. Der Braunkohlenplan gilt als Teil-Regionalplan. (Landesentwicklungsplan 2013 vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 582), Glossar zu Fachbegriffen der Raumordnung)

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe