1. Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.

  2. Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen. Darüber hinaus schafft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst.

  3. In der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2014 verständigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 für die EU. Der Europäische Rat hat das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Für den bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU wird ein EU-Ziel von mindestens 27 % festgesetzt. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene verbindlich sein. Zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prognostizierten künftigen Energieverbrauch wird auf EU-Ebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % vorgegeben.

  4. Auf der Konferenz der Umweltminister am 24. Oktober 2014 in Heidelberg beschlossen Bund und Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm. Dieses umfasst eine detaillierte Liste mit 102 Schutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Deichrückverlegungen und Flutpolder sowie die Beseitigung von Schwachstellen bei bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Zum ersten Mal gibt es damit jetzt eine bundesweite Aufstellung mit überregional wirkenden, vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.

  5. Ein alltagtaugliches Elektroauto ist am 26. Oktober 2010 weltweit zum erstenmal eine Strecke von 600 Kilometer ohne Zwischenladung der Batterie gefahren. Das Elektrofahrzeug legte die Strecke von München nach Berlin in rund sieben Stunden zurück.

  6. Eine andauernde Trockenperiode im brasilianischen Amazonas-Gebiet ließ den Pegelstand des Rio Negro auf den niedrigsten Wert seit 108 Jahren sinken. Der Nebenarm des Amazonas wies am 24. Oktober 2010 in Manaus nur noch ein Niveau von 13,63 Meter aus. Nach Angaben des Geologischen Dienstes in Brasilien war das der niedrigste Stand seit Beginn der Messung im Jahr 1902.