Ereignisse Heute vor X Jahren für 2025-09-01
-
Ab dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen. Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sollen zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen.
-
Der IUCN Weltnaturschutzkongress fand vom 1. bis 10. September 2016 auf Hawaii statt. Der Kongress endete mit den "Hawaii-Vereinbarungen". Die Delegierten einigten sich unter anderem auf ein striktes Verbot des nationalen Elfenbeinhandels. Darüber hinaus soll die besonders in Südafrika verbreitete Zucht von Löwen in Gefangenschaft, die dann als leichte Beute für die Jagd freigegeben werden, die sogenannten "Gatterjagd" ab 2020 verboten werden. Des Weiteren stimmte die Konferenz für ein Verbot der Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken. Die IUCN-Mitglieder forderten außerdem bindende Gesetzesregelungen für den Schutz der hohen See: bis 2030 sollen 30 Prozent aller Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgebieten der Länder unter Schutz gestellt werden. Auch Urwälder und intakte Waldlandschaften sollen zukünftig besser geschützt werden. Die IUCN-Mitglieder wollen sich außerdem dafür einsetzen, dass noch mehr Gebiete zu "no-go-areas" erklärt werden, in denen schädliche industrielle Tätigkeiten wie Bergbau, Öl- und Gasförderung oder Infrastrukturentwicklungen verboten sind. In einer weiteren Entscheidung betonten die IUCN-Mitglieder die Notwendigkeit, intakte Wälder und Ökosysteme vor der industriellen Nutzung als Palmölplantage zu schützen.
-
September 2015 war der heißeste September seit Beginn der Messungen 1880. Das teilte die US-amerikanische Wetter- und Ozeanbehörde NOAA am 21. Oktober 2015 mit. Weltweit lag die Durchschnittstemperatur um 0,85 Grad Celsius über dem Durchschnitt des letzten Jahrhunderts, heißt es in dem Report. An Land wurde der Jahrhundertdurchschnitt sogar um 1,3 Grad übertroffen.
-
Am 6. August 2015 in einem vom Vatikan veröffentlichten Schreiben kündigte Papst Franziskus die Einführung eines jährlichen Gebetstags für die Schöpfung an. Er soll weltweit am 1. September begangen werden. Der Papst greift damit eine orthodoxe Idee auf. Bereits bei der Pressekonferenz zur Präsentation von "Laudato si" hatte Metropolit Johannes Zizioulas im Vatikan die Beteiligung der katholischen Kirche an der orthodoxen Initiative angeregt.
-
Am 20. Oktober 2014 teilte die US-Nationale Ozean- und Atmosphärenverwaltung NOAA mit, dass der September 2014 weltweit der wärmste September seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1880 war. Zum 38. Mal in Folge habe die globale September-Temperatur zudem über dem Durchschnitt des 20. Jahrhunderts gelegen. Die kombinierte Durchschnittstemperatur an der Land- und Meeresoberfläche habe mit 15,72 Grad Celsius um 0,72 Grad über dem Durchschnittswert des vergangenen Jahrhunderts gelegen.
-
Die Meereisfläche in der Arktis ist in der ersten Hälfte September 2014 auf ein Sommerminimum von etwa 5,0 Millionen Quadratkilometern zurückgegangen. Dieser Wert liegt rund 1,6 Millionen Quadratkilometer über dem Negativrekord aus dem Jahr 2012, bestätigt aber nach Einschätzung der Meereisphysiker Marcel Nicolaus vom Alfred-Wegener-Institut (AWI) und Lars Kaleschke vom Hamburger Exzellenzcluster für Klimaforschung (CliSAP) den langfristigen Abwärtstrend in der Arktis. Die Winter-Eisdecke des Südpolarmeeres dagegen ist auf eine Fläche von 20,0 Millionen Quadratkilometern angewachsen, berichten die Wissenschaftler. Sie übertrifft damit das 30-Jahre-Maximum aus dem Jahr 2013.
-
Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.
-
Vom 1. bis zum 4. September 2014 fand die 3. UN-Konferenz der kleinen Inselstaaten in Apia auf Samoa statt. Deutschland will sich gemeinsam mit den kleinen Inselstaaten für mehr Klimaschutz einsetzen. Das Bundesumweltministerium kündigte auf der Konferenz einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit an. Zentrales Thema der Zusammenarbeit ist der Klimaschutz – sowohl auf den betreffenden Inseln selbst als auch im Rahmen der anstehenden Verhandlungen für ein ambitioniertes internationales Klimaabkommen.
-
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.
-
Die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten wurde 1998 angenommen. Laut der Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten die darin vorgesehenen Regeln vor dem 14. Mai 2000 in einzelstaatliches Recht umsetzen. Die Biozidprodukt-Richtlinie zielt darauf ab, den europäischen Markt für Biozid-Produkte und ihre Wirkstoffe zu harmonisieren. Gleichzeitig soll sie ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten. Die neue Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte wurde am 22. Mai 2012 angenommen und gilt ab 1. September 2013. Mit ihr wird die bisher geltende Richtlinie aufgehoben und ersetzt.
-
Für Haushaltslampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht wurde am 1. September 2013 ein neues EU-Energielabel mit Energieeffizienzklassen von E bis A++ eingeführt. Die bisher bekannte Kennzeichnung von A bis G entfällt. Die oberste Klasse spaltet sich auf in A, A+ und A++. Lampen mit gerichtetem Licht wie z. B. Reflektorlampen fielen bisher nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Für sehr effiziente Lampen wie z.B. Leuchtdioden und Energiesparlampen können nun auch die Klassen A+ und A++ vergeben werden.
-
Messungen des ESA-Eisdicken-Satelliten CryoSat-2 haben ergeben, dass die Gesamtmasse des arktischen Meereises im Herbst 2012 36 Prozent kleiner war als zur gleichen Zeit in den Jahren 2003 bis 2008. Betrug das Herbst-Volumen der Eisdecke bis vor fünf Jahren noch durchschnittlich 11900 Kubikkilometer, schrumpfte sie im vierten Quartal des Jahres 2012 auf 7600 Kubikkilometer. Zu diesem Ergebnis kommt ein internationales Forscherteam, nachdem es CryoSat-2-Daten der zurückliegenden zwei Jahre verglichen hat mit Messungen eines ehemaligen NASA-Satelliten sowie mit den Ergebnissen der Meereis-Untersuchungen des Alfred-Wegener-Institutes, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung. Die Studie ist in der Online-Ausgabe des Fachmagazins Geophysical Research Letters am 28. Januar 2013 erschienen und zeigt zum ersten Mal, wie genau Wissenschaftler die Entwicklung des arktischen Meereises mit CryoSat-2 beobachten können.
-
Am 1. und 2. September 2011 fand in Bonn die internationale Konferenz "Bonn Challenge on Forests, Climate Change and Biodiversity" statt. Auf Einladung des Bundesumweltministeriums und der Internationalen Naturschutzunion(IUCN) diskutierten Minister und hochrangige Vertreter der Wirtschaft und Zivilgesellschaft über den weltweiten Wiederaufbau von Wäldern. Die Konferenz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 in einer weltweiten Aktion 150 Millionen Hektar an verlorenen und geschädigten Wäldern wieder aufzubauen. Die "Bonn Challenge" verbindet erstmals Entscheidungen der Klimarahmenkonvention zum Wald mit denen der Konvention über die biologische Vielfalt, die beschlossen hat, 15% der zerstörten oder degradierten Ökosysteme bis zum Jahr 2020 wiederherzustellen.
-
Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt nicht mehr in den Handel gebracht werden.
-
Die Marine Art des Monats im September 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ist der Fingertang (Laminaria digitata), eine nordatlantische Braunalge. Laminarien sind mehrere Meter lange Braunalgen, die aufgrund ihrer Wuchsform und ledrigen Beschaffenheit als Seetange bezeichnet werden. Sie bilden große waldartige Unterwasserbestände an lichtdurchfluteten Felsküsten (Kelpwälder). Da sie vielen anderen Meeresorganismen Schutz, Nahrung und Habitat bieten, sind sie für Küstenökosysteme besonders wichtig.
-
Am 1. September 2010 beginnt die zweite Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen nicht mehr in den Handel gebracht werden.
-
Die Europäische Kommission hat am 1. September 2010 einen Beschluss verabschiedet, der die Kriterien für einen guten Umweltzustand der Meere Europas festlegt. Die Aufstellung der Kriterien ist eine Anforderung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die darauf abzielt, bis 2020 in allen EU-Meeresgewässern einen guten Umweltzustand zu erreichen. Der Beschluss der Kommission legt den Schwerpunkt auf verschiedene Aspekte der Meeresökosysteme, einschließlich der biologischen Vielfalt, Fischbestände, Eutrophierung, Schadstoffe, Abfälle und des Lärms.
-
Das Herstellungs- und Importverbot von klassischen Glühlampen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr tritt innerhalb der Europäischen Union in Kraft.
-
Am 1. September 2009 startete das Großforschungsprojekt BIOACID (Biological Impacts of Ocean ACIDification), ein Verbundprojekt, das die Auswirkungen der Ozeanversauerung auf Lebensgemeinschaften im Meer untersucht. Im Rahmen von BIOACID sollen in fächerübergreifender Zusammenarbeit unter anderem die Effekte der Ozeanversauerung auf die Kalkbildung, das Wachstum und die Entwicklung von Meeresorganismen ermittelt werden. An dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die nächsten drei Jahre mit 8,5 Millionen Euro finanzierten Projekt sind insgesamt 14 Forschungsinstitute und Universitäten aus ganz Deutschland beteiligt. Die Projektleitung liegt beim Leibniz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR) in Kiel. Das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung in der Helmholtz-Gemeinschaft übernimmt die stellvertretende Koordination und erhält insgesamt 2,9 Millionen Euro Projektmittel.
-
Mit dem 1. September 2008 werden die Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittel-Rückständen auf Lebens- und Futtermitteln in der EU endgültig harmonisiert. An diesem Tag trat die EG-Verordnung 396/2005 vollständig in Kraft.
-
Das Montrealer Protokoll (September 1987) ist das Ergebnis eines der ersten globalen Umweltschutzübereinkommen, das 1985 in Wien zustande gekommen war. Es setzt sich mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, auseinander. Mit diesem Protokoll verpflichten sich 24 Staaten und die Mitglieder der EG, die Herstellung und Verwendung vollhalogenierter Flourchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) einzustellen. Deutschland ist bei der Umsetzung Vorreiter: 1991 erläßt die Bundesregierung die FCKW-Halon-Verbotsverordnung.